Liebes LG Köln, was ist denn das, bitte …
Liebes LG, zur Zeit ereifert sich die Blogosphäre gerade über ein Urteil hinsichtlich der verschärften Kennzeichnungspflicht von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Websites. Es geht um den Einsatz von Pixelio-Bildern. Die müssen dank Eurer Weitsicht überall mit einem Urheberrechtsvermerk gekennzeichnet sein, auch wenn man sie als Bild-URL in einem Browserfenster öffnet. … Aber was ist denn auf Eurer eigenen Website los?